Allgemeine Geschäftsbedingungen - Regional-Magazin

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

über uns
  1. Das Zeitungshaus wendet bei Annahme und Kontrolle der Inserate die geschäftsübliche Akribie an.

  2. Die in der Inseratenpreisliste bezeichneten Rabatte werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Inserate eines Auftraggebers gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen des ersten Inserates, wenn nicht mit Vertragsabschluss ein anderer Beginn vereinbart wurde.

  3. Der Inserent hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Inseraten innerhalb Jahresfrist entsprechenden Rabatt, wenn er anfangs der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Rabatt von vornherein berechtigt. Bei Zahlungsverzug, Ausgleichs- oder Konkursverfahren endet der Anspruch auf eine Rabattgutschrift.

  4. Für die Abnahme von Inseraten in bestimmten Ausgaben und auf bestimmten Seiten wird keine Gewähr geleistet, außer wenn eine Platzierung ausdrücklich festgelegt wird. Bei Wortanzeigen ist nicht möglich, dass ein bestimmter Platzierungswunsch innerhalb der Rubrik berücksichtigt wird. Die Kleinanzeigen werden sinngemäß und nach Themen gereiht.

  5. Konkurrenzausschluss auf einer Seite oder auf der gegenüberliegenden Seite wird, wenn möglich berücksichtigt, kann aber nicht zugesichert werden.

  6. Die Entgegennahme eines Inseraten- oder Beilagenauftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen aufgrund des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Von der Ablehnung wird der Inserent unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Für Inseratenaufträge, die durch Vertreter des Zeitschriftenhauses oder sonstige Personen entgegengenommen wurden, behält sich der Verlag (in begründeten Fällen) die Ablehnung vor.

  7. Das Zeitungshaus gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe des Inserates. Nicht geeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Besteller unverzüglich zurückgesandt. Dem Auftraggeber gebührt bei unleserlichem, unrichtigem oder nicht vollständigem Abdruck des Inserates ein Ersatzanspruch; es sei denn, dass durch die Mängel der Zweck des Inserates unerheblich beeinträchtigt wird; fehlerhaft gedruckte Ziffern beeinträchtigen den Zweck des Inserates nur unerheblich. Beanstandungen aller Art müssen innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Faktura geltend gemacht werden. Ein Ersatzanspruch besteht aus einem Rabatt des Inseratenpreises, darüber hinausgehender Schadenersatz wird nicht geleistet. Bei telefonisch aufgegebenen Inseraten oder telefonisch veranlassten Änderungen, sowie bei mangelhaften Unterlagen wird für die Richtigkeit der Wiedergabe nicht gewährt. Das Zeitungshaus haftet nicht für eventuelle Schäden, die durch Erscheinen bezahlter Annoncen oder durch Nichterscheinen eines Inserates an einem bestimmten Datum oder durch Druckfehler entsteht.

  8. Sendet der Kunde den ihm rechtzeitig übermittelten Bürstenabzug nicht termingemäß zurück, obwohl ihm zur Kontrolle desselben eine angemessene Frist gestellt wurde und er auf die Bedeutung dieser Rücksendung besonders aufmerksam gemacht wurde, so gilt das Einverständnis zum Druck als gegeben.

  9. Die Faktura wird am Tage der Erscheinung bzw. einige Tage später ausgestellt und ist sofort ab Erhalt der Rechnung netto zahlbar. Bei Kleinanzeigen ist Vorauszahlung ohne Abzug eines Skontos ausgemacht. Bei Vorliegen eines wichtigen Argumentes, insbesondere bei Zahlungsverzug und fehlender Zahlungsfähigkeit, ist das Zeitungshaus befugt auch während der Laufzeit eines Inseratenabschlusses das veröffentlichen weiterer Annoncen, ohne Rücksicht auf ein anfänglich abgemachtes Zahlungsziel; von der Vorauszahlung des Preises und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

  10. Bei Zahlungsverzug oder Aufschub werden Zinsen in der Höhe von 12% über Bankdiskont sowie die Eintreibungskosten berechnet; das Zeitungshaus kann die Durchführung des Auftrages bis zur Begleichung zurückstellen.

  11. Die Redaktion liefert auf Wunsch jeweils umgehend nach Erscheinen der Annonce kostenlos einen Inseratenausschnitt per E-Mail oder per Fax. Eine gänzliche Belegnummer wird geliefert, sofern Art und Ausmaß des Inseratenauftrages dies rechtfertigt.

  12. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet etwaige weiterer Rechtspflichten, den Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass rück zu vergüten.

  13. Preise für Abweichungen anfänglich abgemachter Ausführungen und für Lieferung bestellter Druckunterlagen hat der Klient zu begleichen.

  14. Bei Stornierungen wird der bezahlte Inseratenpreis rückvergütet; abzüglich eventueller Satzkosten und einer Bearbeitungsgebühr von 12%.

  15. Bei Änderungen der Annoncenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen unverzüglich in Kraft.

  16. Bei Chiffreanzeigen wenden die Redaktion für die Verwahrung und fristgerechte Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Die Redaktion übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung. Eingeschriebene Briefe sowie Eilbriefe auf Chiffreannoncen werden auf dem normalen Postweg weitergesandt. Für Urkunden, Fotos, etc. die Angeboten beigelegt werden, übernimmt das Zeitungshaus keine Haftung. Der Besteller von Chiffreanzeigen verpflichtet sich, Originaldokumente, Fotos, etc. zurückzuschicken. Die Redaktion behält sich im Interesse und zum Schutz des Kunden das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschließung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weitersendung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist die Redaktion nicht verpflichtet.

  17. Im Falle höherer Gewalt wie Stromausfall, Streik, etc. endet jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz.  Insbesondere wird auch keine Entschädigung für nicht veröffentlichte Inserate geleistet. Wenn das Zeitungshaus durch höhere Gewalt oder Maschinenbruch daran gehindert wird, die volle Kalkulationsauflage auszuliefern; hat es Anspruch auf das vereinbarte Entgelt (für die Schaltung oder Beilagengebühr), wenn mindestens 70% der Kalkulationsauflage ausgeliefert wurden, sonst nur auf den entsprechenden Anteil.

  18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Klienten retourniert. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

  19. Die Redaktion ist nicht verpflichtet, Annoncen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen; dafür trägt der Kunde die volle Haftung und ersetzt dem Zeitungshaus jeden Schaden, der diesem aus der Publikation der Annonce, insbesondere durch Entgegnung, Beschlagnahme, zivil- oder strafrechtliche Verfolgung entsteht. Bei Erhalt eines Entgegnungsbegehrens hat die Redaktion das Recht, dem Inserenten gegenüber aber nicht die Pflicht, die gerichtliche Verfügung hierüber herbeizuführen oder die Entgegnung ohne Prüfung von Form, Inhalt oder Zulässigkeit zu publizieren. Nach Ersatz aller hieraus erwachsenden Kosten durch den Auftraggeber tritt die Redaktion ihr Ansprüche nach dem Pressegesetz an den Inserenten ab.

  20. Zusätzliche Abmachungen, die die vorstehenden Konditionen abwandeln oder ergänzen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Zeitungshaus, um Rechtswirksamkeit zu erlangen.

  21. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Grieskirchen.
 
 

 
 
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