
Sollten Sie in diesem Zeitraum im Lokal anwesend gewesen sein, wird präventiv geraten ihren Gesundheitszustand genau zu beobachten. Im Falle auftretender Symptome wie Kurzatmigkeit, Halsschmerzen, Entzündungen der oberen Atemwege, Fieber, trockenem Husten oder plötzlichem Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes sollte umgehend die telefonische Gesundheitsberatung 1450 kontaktiert werden.
Der Krisenstab des Landes OÖ weist in diesem Zusammenhang auf die seit heute, 9. Juli 2020, neu in Kraft getretenen Regelungen für die Gastronomie hin.
In geschlossenen Räumen besteht eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für Gäste und Mitarbeiter/innen. Der Mund-Nasen-Schutz darf lediglich beim Sitzen am Tisch abgenommen werden. Bis zu zehn Erwachsene dürfen am Tisch sitzen, zuzüglich minderjährige Kinder. Auch in Gastgärten ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend – mit Ausnahme beim Aufenthalt am Tisch. Eine freiwillige Gästeregistrierung wird dringend empfohlen, um bei einem eventuell auftretenden Covid-19-Fall eine rasche Kontaktverfolgung zu ermöglichen. Die Daten (eine Kontaktperson pro Haushalt) dürfen lediglich an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergeben werden und müssen nach einem Monat vernichtet werden.
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