
In normalen Zeiten versorgen sich diese medizinischen Gruppen selbst mit der notwendigen Schutzausrüstung. Jetzt wurde für den gesamten extramuralen Bereich (ÄrztInnen, Ambulatorien, Apotheken, Hebammen, MTD etc.) eine separate Erhebungsschiene durch die Sozialversicherung (ÖGK) in Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen etabliert. Vor diesem Hintergrund wurde das generelle Prozedere vereinbart, dass die Landeszahnärztekammer ihren Bedarf an die ÖGK OÖ meldet, die diesen an das Österreichische Rote Kreuz weiterleitet. Dann erfolgt von diesem über die ÖGK OÖ eine Zuteilung der Schutzausrüstung für die oberösterreichischen Zahnärztinnen und Zahnärzte.
„Ich habe heute mit der Generaldirektion der ÖGK telefoniert und das Anliegen der oö. Zahnärzte bezüglich einer raschen Zuteilung und Lieferung mit Schutzausrüstung massiv unterstützt. Dabei wurde mir eine ehestmögliche Lieferung von FFP3-Schutzmasken für die Zahnärztinnen und -ärzte in Aussicht gestellt“, ergänzt Haberlander. Das Land OÖ hat sich nach dieser Aufteilung insbesondere für die kritischen Bereiche wie Spitäler sowie Alten- und Pflegeheim zu kümmern.
„In Zeiten wie diesen gilt es aber auch zusammen zu helfen und daher haben wir mit der Ärzte- und Zahnärztekammer vereinbart, dass wir als Land wenn und wo möglich einspringen. Das heißt, wenn die Bedarfe seitens der ÖGK nicht zur Gänze abgedeckt werden können, versuchen wir aus dem Landeskontingent Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, ohne unsere kritischen Bereiche wie Spitäler und Alten- und Pflegeheim zu gefährden“, sagen Landeshauptmann Stelzer und LH-Stv. Haberlander. Dies ist bereits geschehen: bis jetzt wurden für Ärzte und Zahnärzte aus den Beständen des Landes bereits 7.150 Masken und 200 Stück FFP3-Masken zur Verfügung gestellt. Künftig können die Ärzte- und Zahnärztekammer bis Freitag die Bedarfe melden, die von der ÖGK nicht abgedeckt wurden, und das Land OÖ versucht diese wie beschrieben weitestgehend abzudecken.
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