
Testungen, die durchgeführt werden, um herauszufinden ob jemand infiziert ist, heben eine Quarantäne bei Kontaktpersonen der Kategorie eins aber nicht auf. Denn auch bei einem negativen Test kann eine Person der Kategorie eins bereits infiziert sein und ein Ausbruch der Krankheit kann womöglich zeitverzögert eintreten, weshalb eine 14-tägige Quarantäne unumgänglich ist.
Der Krisenstab hält fest, dass grundsätzlich die Einschätzung der individuellen Situation des Geschehens durch die zuständige Gesundheitsbehörde gilt. Die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate sind angehalten, im Sinne des Containments 2.0 das Kontaktpersonenmanagement und damit verbundene Testungen so rasch als möglich umzusetzen.
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